Geschäftsordnung

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Auszug aus der Geschäftsordnung

Geschäftsordnung: Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der im Kinsky Kunst Auktionen GmbH durchgeführt.
Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder Email angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise: Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte in Euro angegeben und stellen die Meistboterwartungen unserer Experten dar. Mit den Verkäufern vereinbarte Mindestverkaufspreise (Limite) sind in der Regel nicht höher als der untere Schätzwert.

Echtheitsgarantie: Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben: Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ermittelt haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben gegenüber dem Käufer keine Gewähr. Es behält sich vor, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen.

Versicherung: Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag: Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % vom Ausrufpreis bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern dieser zumindest den Mindestverkaufspreis geboten hat. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufpreis: Bei Kunstobjekten, die der Differenzbesteuerung unterliegen, besteht der Kaufpreis aus dem Meistbot zuzüglich der Käuferprovision von 25 %. Bei Kunstobjekten, die der Normalbesteuerung unterliegen (Hinweis im Katalog), besteht der Kaufpreis aus dem Meistbot zuzüglich der Käuferprovision von 21 % und zuzüglich der Umsatzsteuer (10 % bei Bildern, 20 % bei Antiquitäten).

Folgerecht: Bei Kunstwerken lebender Künstler (im Katalog in aller Regel mit * gekennzeichnet) wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Kaufpreises, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000, 0,5 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Verkaufspreisen, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Verkaufspreisen von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Kaufaufträge: Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem
Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftrags-Formular vorliegen.

Telefonische Gebote: Diese werden vom Auktionshaus nur unter der Voraussetzung angenommen, dass der telefonische Mitbieter zumindest den unteren Schätzwert zu bieten bereit ist. Kann eine telefonische Verbindung zum Zeitpunkt der Ausbietung nicht hergestellt werden, wird von einem Kaufauftrag zum unteren Schätzpreis ausgegangen.

Untergebote: Erhält ein Bieter einen Zuschlag unter Vorbehalt, weil er weniger als den mit dem Verkäufer vereinbarten Mindestverkaufspreis geboten hat, ist er für die Dauer von 8 Werktagen an sein Angebot gebunden. Nach der Auktion erhöht sich die Käuferprovision für solche Untergebote auf
30 % vom Meistbot.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:Für den zwischen dem Auktionshaus und dem Käufer zustande gekommenen Vertrag ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Auktionshauses. Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellen Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständigen Gericht vereinbart.

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